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Personalverrechnung, ein spannendes und fesselndes Betätigungsfeld

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Wer als Personalverrechner arbeiten möchte, hat sich für einen abwechslungsreichen Berufszweig entschieden, in dem man nicht nur immer dazu lernt, sondern auch persönlich sehr profitieren kann. Das betrifft im Besonderen den zwischenmenschlichen Bereich. Hier ist ein hohes Maß an Sozialkompetenz wünschenswert. Von einem Personalverrechner wird erwartet, dass er allen eventuellen Mitarbeitern die gleiche Wertschätzung entgegenbringt. 

Für die Arbeit in der Personalverrechnung sollte man Erfahrung mit ERP-Systemen aufweisen können und eine sorgfältige Arbeitsweise mitbringen. Und natürlich Freude an Zahlen haben, denn diese sind der tagtägliche Begleiter. Die zu verarbeitenden Daten sind meist privat und entsprechend vertraulich. Es handelt sich somit um eine Vertrauensstellung, die dadurch mit einer gewissen Sicherheit des Arbeitsplatzes verbunden ist.   

Um die Personalverrechnung jederzeit möglichst fehlerfrei ausüben zu können, wird vorausgesetzt, dass sich Personalverrechner über Änderungen bei den Abrechnungsmodalitäten auf dem Laufenden halten. Das verlangt ein hohes Maß an Eigeninitiative und die Bereitschaft, sich permanent weiterzubilden, da sich gerade im Bereich der Personalverrechnung die Regeln der Gesetzgebung schnell ändern können und es auch tun. Dies betrifft nicht nur die Steuergesetzgebung und meist parallel dazu das Sozialversicherungsrecht, sondern auch das Arbeits- und Tarifrecht.   Die PPSG Private + Public Service GmbH hat hierin Expertise.

Wie sich der Arbeitsplatz im Einzelnen gestaltet, kommt natürlich auf den jeweiligen Arbeitgeber an. Sicher gibt es Betriebe, bei denen jede Personalverrechnungsart vorkommt, aber wenn man das System verstanden hat und immer auf dem Laufenden bleibt, ist das ja kein Problem.   

Hier ein kleiner Exkurs: 

Den Grundstein bilden die festen Bezüge, wie die Monatsgehälter und Monatslöhne. Bei den Abrechnungen für die Produktionsmitarbeiter fallen neben dem Leistungsentgelt auch schon mal Überstundenentgelte an. Wenn Nachtarbeit geleistet wird, sind die Zuschläge bis zu einem Maximalprozentsatz steuerfrei. Steuerfrei sind ebenso die prozentualen Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.   

Einen anderen großen und zeitaufwendigen Arbeitsbereich bilden die Reisekostenabrechnungen und Sachbezüge, wie zum Beispiel die Firmenwagen der Mitarbeiter und der Geschäftsführung. Oder die pauschal besteuerten Zuwendungen, die als kleine Anerkennung für gute Leistungen der Mitarbeiter erfolgen. Bei den eher seltenen Fällen, wie die Elternzeit und die Altersteilzeit, muss man sich vielleicht kurz einlesen, denn auch hier sind besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten.   

Der Personalverrechner arbeitet im Normalfall eng mit den Krankenkassen zusammen, zum Beispiel wenn Probleme oder Fragen zum Sozialversicherungsstatus des Arbeitnehmers aufkommen, wenn Meldungen geändert werden müssen, oder wenn es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Wechsel in den Krankengeldbezug geht.   

Auch die betriebliche Altersvorsorge gehört zum Aufgabenbereich der Personalverrechnung, und somit die entsprechende Korrespondenz sowie Prüfung der personalverrechnungsrelevanten Vertragsdaten.   

Wer allerdings lieber selbstständig arbeiten und ein Gewerbe anmelden möchte, findet gerade im Bereich der Personalverrechnung viele Möglichkeiten, denn die Nachfrage ist groß.


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